HU, AU und H-Abnahmen (§23 StVZO)

Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig über fällige HU-Termine und stimmen mit Ihnen Ihren Wunschtermin ab.

Eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und Sonderabnahmen, durchgeführt durch externe Prüfingenieure der amtlich anerkannten TÜV Organisationen, finden Sie bei uns täglich im Hause. Falls nach der Durchsicht eventuelle Mängel festgestellt werden, besteht die Möglichkeit diese in unserer Werkstatt beheben zu lassen. So entfällt die HU-Nachgebühr und ein Tag ohne Auto.

Sollten Sie ein Fahrzeug importiert haben können wir dieses selbstverständlich für den deutschen Straßenverkehr umrüsten.